Die Erdbestattung

... ist die traditionellste Bestattungsform. Dabei gibt die Trauergemeinde im Anschluss an die Trauerfeier dem Verstorbenen das letzte Geleit, in dem sie ihn bis zum Grab begleitet. Dort wird der Sagt abgesenkt und ein Geistlicher oder ein Redner sprechen tröstende Worte zur Trauergemeinde.

Durch das Grab haben die Angehörigen einen Ort, zu dem sie gehen können. An dem sie den Verstorbenen besuchen. Das ist für viele Trauernde gerade in der ersten Zeit eine große Hilfe.

Wenn Sie auf der Suche nach der passenden Erdbestattung im Harz sind, sind Sie bei uns genau richtig.
Mögliche Grabstätten
Reihengrab:
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Das "Gestaltungs- und Pflegerecht" beträgt 15 - 25 Jahre. Es wird ein Grab neben dem anderen angelegt, wobei es keine Wahlmöglichkeit über die Beisetzungsstelle gibt. Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Grab eingeebnet. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Wahlgrab:
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Man erwirbt das Nutzungsrecht für zunächst 15 - 25 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Neubelegung möglich, weshalb diese Art des Grabes auch unter dem Namen "Familiengrab" bekannt ist. Die Angehörigen haben in der Regel eine Auswahlmöglichkeit für die Grabstelle.

Die 3 Wege

Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln:

Erstens durch Nachdenken - das ist der edelste;

Zweitens durch Nachahmen - das ist der leichteste;

Und drittens durch Erfahrung - das ist der bitterste.

Konfuzius
Unsere Mitarbeiter beraten Sie bei einem Vorsorge-Gespräch auch gern, welche Dokumente benötigt werden und noch zu beschaffen sind. Zur Vorbereitung können Sie bereits folgendes notieren und zurechtlegen:
  • Welche Personenstandsurkunden werden benötigt? (Geburts-, Heirats- evt. Sterbeurkunden den Ehegatten, Scheidungsurteil)
  • Beziehen Sie Rente, Versorgungsleistungen, Pension? (bitte notieren Sie die Leistungsnummer und Anschrift des Trägers)
  • Welche bestehenden Versicherungsverträge und Daueraufträge ect. müssen abgemeldet werden?
  • Haben Sie ein Testament verfasst,besteht ein Ehe-, ein Erbvertrag? (Wo werden die Unterlagen aufbewahrt?)
  • Besteht bereits eine Grabstätte? Wo? Auf welchem Friedhof? Besitzen Sie eine Graburkunde?

Bitte sprechen Sie uns an.

DIE DEUTSCHE BESTATTUNGSVORSORGE TREUHAND AG
ist eine Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. Sie wurde zur Absicherung der für eine dereinstige Bestattung hinterlegten Gelder gegründet und unterliegt dem deutschen Aktienrecht.

Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung, insbesondere seitdem die staatliche Unterstützung im Sterbefall ersatzlos gestrichen wurde. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen, sichert so aber auch die eigenen Wünsche finanziell ab.

Wie funktioniert es?

1.
Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag ab (1 Formular).
2.
Gleichzeitig schließen Sie mit der Treuhand AG einen Treuhandvertrag ab (1 Formular). Das geschieht alles in einem Zuge bei uns.
3.
Nach Vertragsabschluss wird das eingzahlte Kapital mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Entsprechende Nachweise erhalten Sie über uns. Die Summe kann als Einmalbetrag oder Teilbetrag (mind. 20,00 € monatlich) eingezahlt werden.
4.
Im Leistungsfall wird das Treuhandvermögen einschl. der Zinsen an uns zur Durchführung der Bestattung ausgezahlt.
5.
Die Vorsorge ist kündbar, ganz oder teilweise.
Die Auszahlung als auch der gesamte Schriftverkehr erfolgt über uns.
5.
Zusätzlich beinhaltet der Abschluss eines Treuhandvertrages eine Auslandsrückhol-garantie innerhalb Europas bis 5.200,00 € und außerhalb Europas bis 10.300,00 €. Weiterhin haben Sie Anspruch auf eine kostenlose 15-minütige juristische Erstberatung zu Fragen des Bestattungsrechtes, des Sozialrechtes, des Erbrechtes und der Testaments-vollstreckung.
sumika vorteile
Grundsätzliche Vorteile:
  • Treuhandeinlagen werden wesentlich besser verzinst als normale Sparbucheinlagen
  • Dritte haben keinen Zugriff auf die Gelder (z.B. Sozialamt)
  • Die Einlagen werden durch eine Ausfallbürgschaft abgesichert
  • Die eingezahlten Gelder stehen auch dann zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsinstitut nicht mehr besteht oder Leistungen des Sozialamtes zum Lebensunterhalt beitragen.

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt über mein Online-Formular auf!

Bestattungsinstitut Sumika

Herzog - Julius - Straße 50
38667 Bad Harzburg
Tel: 05322 - 55 95 41
Fax: 05322 - 55 95 42
Email: info@bestattungsinstitut-sumika.de

Büro in Goslar:

Bäringerstraße 17
38640 Goslar
Tel: 05321 - 68 99 57
Fax: 05321 - 67 41 02
Email: info@bestattungsinstitut-sumika.de

Zweigniederlassung in Hornburg

Rosenweg 11
38315 Hornburg
Tel: 05334 - 94 82 04 Email: info@bestattungsinstitut-sumika.de
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